Rechtsanwältin Caroline Guthknecht

Herzlich Willkommen!

In meinen neuen Büroräumen in der Stadtmitte von Jena biete ich persönliche, umfassende und zielführende Rechtsberatungen zu zahlreichen Rechtsgebieten an. Hierbei vertrete ich meine Mandantschaft, außergerichtlich sowie im Gerichtssaal. Dabei wird meine Unterstützung von Privatpersonen und von mittelständichen Unternehmen in Anspruch genommen.

Es ist selbstverständlich, dass sich eine notwendige Korrespondenz nicht nur auf das persönliche 4-Augen-Gespräch in meinem Büro oder bei Ihnen vor Ort beschränkt. Im Zeitalter des Internets und der digitalen Technik kann meine Unterstützung auch via Telefonie, e-mail, Fax oder auf dem klassischen Postweg erfolgen. Dies hat nicht nur den Vorteil einer nahezu ständigen und umfassenden Erreichbarkeit, sondern ermöglicht zugleich eine schnellere Bearbeitung der Sachverhalte - auch über die üblichen Bürozeiten hinaus.

Ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!

Rechtsgebiete
Verkehrsrecht
  • Verkehrszivilrecht - Schadensregulierung nach Verkehrsunfall; Regulierung bei Kaskoschäden

    Nach Kfz-Unfällen mache ich Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche geltend. Durch mein Auftreten als Rechtsanwältin können unrechtmäßige Kürzungen einzelnen Schadenspositionen durch die Gegenseite aufgedeckt werden, so dass Ihr materieller Schaden gering gehalten werden kann. Machen Sie sich außerdem zunutze, dass die Kosten für mein Tätigwerden gänzlich von der Gegenseite zu übernehmen sind, wenn Sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt wurden.

    Sind sie sich sicher, dass sie beim letzten Unfall sämtliche Ihnen zustehende Schadenersatzansprüche erhalten haben? Ich kann Sie hierzu gerne beraten.

    Ich unterstütze Sie auch gerne, bei Auseinandersetzungen nach Schadensfällen mit den Kaskoversicherungen, bevorstehenden Kauf von Fahrzeugen, bzw. Gewährleistungsfällen nach Kauf von Fahrzeugen.

  • Verkehrsstrafrecht - Fahren unter Alkohol/berauschenden Mitteln; Fahren ohne Fahrerlaubnis; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Körperverletzung, Nötigung u.a.

    Das unter der Bevölkerung gerne mal als Bagatelle heruntergespielte Fahren unter Alkohol/ berauschender Mittel kann in Wirklichkeit sich schnell als Straftat (auch ohne Unfall), mit den Nebenfolgen eines Fahrverbotes, Führerscheinverlustes und Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg entpuppen. Ebenso kann man im Straßenverkehr Täter oder Opfer von (fährlässiger) Körperverletzung oder Nötigung sein.

    Als Ihre Verteidigerin/Beistand kann ich die Behördenakte (Ermittlungsakte) einsehen und anhand der dort konkret aufgeführten Beweismittel eine Verteidigungsstrategie erarbeiten bzw. Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützen.

    Die Strafverfahren wegen Fahren (lassen) ohne Führerschein und Unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Fahren unter Alkohol werden häufig ohne mündliche Verhandlung mittels Strafbefehl beendet/die Betroffenen verurteilt. Wer hiergegen vorgehen möchte, um den Tatvorwurf zu entkräften oder auch die Geldstrafe abzuändern, muß innerhalb zwei Wochen Einspruch einlegen. Ich berate und unterstütze Sie gerne über Sinn und Zweck des Vorgehens.

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten – Fahren unter Alkohol; Geschwindigkeitsverstoß; Überfahren von Rotlicht; Parkverstoß

    Ich vertrete Sie in Ordnungswidrigkeitenverfahren, wie etwa Rotlichtverstoß, Telefonieren während des Fahrens, Abstandsverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es wird zwar fast überall suggeriert, dass die Technik heutzutage unfehlbar ist, jedoch sind die Messungen des Öfteren fehlerbehaftet. Ich erörtere gerne mit Ihnen nach durch mich einzuholender Akteneinsicht die Erfolgschancen eines weiteren Vorgehens.

    Das seit Mai 2014 novellierte Punktesystem für das Fahreignungsregister in Flensburg wird bei der Beratung nicht außer acht gelassen. Gegebenenfalls kann ich Ihnen Wege für den sinnvollen Punkteabbau aufzeigen.

Arbeitsrecht
  • Kündigung

    Im Bereich des Arbeitsrechts berate und unterstütze ich überwiegend Arbeitnehmer, die mit der ungewollten Beendigung bzw. Abänderung ihres Arbeitsverhältnisses konfrontiert werden.

    Sollte Ihnen gegenüber mündlich oder schriftlich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen worden sein, ist ein schnelles Handeln erforderlich. Wenn nicht innerhalb einer kurzen Frist eine entsprechende Klage eingereicht wird, bleibt Ihnen die Durchsetzung Ihres Anspruches auf Weiterbeschäftigung für immer verwehrt, auch in Fällen einer tatsächlich nicht gerechtfertigten Kündigung (z.B. wegen fehlerhafter Sozialauswahl).

  • Streitigkeiten um Lohn u.a.

    Insbesondere im Zusammenhang mit der unfreiwilliger Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist eine Überprüfung von etwaig bestehenden Ansprüchen auf Lohn- und Gehaltsnachzahlungen (Einhaltung der Tariflöhne) und deren rechtzeitige Anmeldung sinnvoll. Außerdem sollte die Wirkung des vom Arbeitgeber auszustellenden Arbeitszeugnisses nicht unterschätzt werden und daher von einem Dritten geprüft werden.

Familienrecht
  • Trennungs- und Scheidungsfolgen von kinderlosen Eheleuten und Lebensgefährten

    Im Bereich des Familienrechts dient die anwaltliche Beratung nicht nur zur Aufklärung und Bewusstseinsschaffung von Problemen, die sich alle Beteiligten stellen müssen, sondern ich sehe mich auch als psychischen Beistand meiner Mandanten. Auch wenn Sie im Moment nur eine schnelle Trennung wünschen, sollten Sie sich nicht dazu verleiten lassen, aus Angst oder Unwissenheit auf Ihre Rechte zu schnell zu verzichten. Die finanziellen Verhältnisse ggf. sogar Ihre Existenzgrundlage insbesondere für die Zukunft muss geklärt werden. Ich unterstütze Sie bei:

      Der Durchsetzung / Abwehr etwaig bestehender Unterhaltsansprüche der Ehegatten untereinander vor und nach Scheidung der Ehe

      Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich

      Ausgleich der Rentenansprüche / Versorgungsausgleich

      Wohnraumzuordnung / Nutzungsentschädigung

      Schutz in Fällen häuslicher Gewalt / Gewaltschutz

  • Trennungs- und Scheidungsfolgen von Ehegatten und Lebensgefährten mit gemeinsamen Kindern

    Eltern, die sich trennen, haben auch über die Trennung hinaus und den sich oben bereits genannten Problemfeldern, Verantwortung gegenüber ihren Kindern zu tragen, die nicht zu vernachlässigen sind.

    Es sind klare Bestimmungen hinsichtlich Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Wohle der gemeinsamen Kinder zu treffen. Daneben unterstütze ich Sie außerdem bei der Durchsetzung/Abwehr von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und Schüler, Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes und der Eltern (Verwandtenunterhalt).

    Auch wenn das Jugendamt 6 Jahre für jedes Kind Unterhaltvorschuß leistet, für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete ausfällt, muß das Kind/die Kinder auch darüber hinaus versorgt werden. Ich setzte gerne die Arbeit des Jugendamts fort. Unterhaltstitel können und sollten bei Veränderungen der finanziellen Verhältnisse (Arbeitsverlust, Antreten einer besser bezahlten Beschäftigungsverhältnisses) angepasst werden. Es lohnt sich daher, alles zwei Jahre die finanziellen Verhältnisse überprüfen zu lassen.

  • Vaterschaft

    Ich unterstütze meine Mandanten auch in Verfahren bezüglich der Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanerkennung und/oder Vaterschaftsanfechtung.

Zwangsvollstreckungsrecht
  • Zwangsvollstreckungen

    Ich unterstütze sowohl Privatpersonen, Freiberufler als auch Unternehmen, bei der Erstreitung von vollstreckbaren Titeln z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid oder einer vollstreckbaren Urkunde.

    Dabei bewährt sich bei unstreitigen Forderungen die Erlangung des verhältnismäßig kostengünstigeren Vollstreckungsbescheid, der vergleichsweise innerhalb kürzester Zeit gegen den Schuldner ergehen kann.

    Sollte der Schuldner dann noch immer zahlungsunwillig sein, führe ich Zwangsvollstreckungsverfahren (Beitreibung von z.B. Geldforderungen) sowohl im In- als auch im Ausland durch.

    Dabei greife ich bevorzugt auf die Konto- und Gehaltspfändung zurück, um den Gläubigern endgültig zu ihrem Recht zu verhelfen.

    Die seit Beginn 2013 neuen Regelungen des Zwangsvollstreckungsrechts werden hierbei natürlich berücksichtigt.

Über mich
Caroline Guthknecht
Rechtsanwältin
Ich studierte an der FSU Jena Rechtswissenschaften, nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt in den USA. Im Referendariat legte ich meinen Ausbildungsschwerpunkt auf die Anwaltschaft, speziell im Bereich Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Nach ebenfalls erfolgreichen Abschluß der zweiten juristischen Staatsprüfung, folgte die Zulassung als Rechtsanwältin und Gründung meiner eigenen Kanzlei.
Seit 2013 bin ich zusätzlich als Dozentin zur "Vorbereitung zur IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO" an mehreren Standorten tätig.
  • Qualifikationen

    seit 15.06.2016 Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Die Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen, verbunden mit den stetigen Weiterbildungsveranstaltungen machen auch mir als erfahrene Juristin immer mehr deutlich, dass kein Fall wie der andere ist. Der Teufel steckt im Detail und eigentlich braucht jeder eine individuelle Betreuung durch seinen Anwalt.

  • Kooperationen

    Rechtsanwaltskanzlei André Tischendorf, Berlin

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ADRESSE, TELEFON & EMAIL

C.Guthknecht

Löbdergraben 29

07743 Jena

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m. 0152 21794964

Email: info@ra-guthknecht.de

Bürozeiten

Montag: 08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

Samstag: nach Absprache

Sonntag: nach Absprache